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   LSG Baden-Württemberg, 16.02.2007 - L 7 AS 117/07 ER-B   

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LSG Baden-Württemberg, 16.02.2007 - L 7 AS 117/07 ER-B (https://dejure.org/2007,5599)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.02.2007 - L 7 AS 117/07 ER-B (https://dejure.org/2007,5599)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. Februar 2007 - L 7 AS 117/07 ER-B (https://dejure.org/2007,5599)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Glaubhaftmachung der Hilfebedürftigkeit - Rechtsgeschäfte zwischen nahen Angehörigen - Scheingeschäft - Fremdvergleich - Vermögensberücksichtigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungsberechtigung nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II); Begriff der Hilfebedürftigkeit; "Darlehensvereinbarung" unter nahen Angehörigen; Begriff des Scheingeschäfts; Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes im Weg einer Regelungsanordnung; Wechselbeziehung ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Hilfebedürftigkeit bei Darlehensvereinbarung zwischen Angehörigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2007, 604
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (16)

  • LSG Baden-Württemberg, 01.08.2005 - L 7 AS 2875/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - einstweilige Anordnung - Einkommens- und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.02.2007 - L 7 AS 117/07
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung verlangt grundsätzlich die - summarische - Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache sowie die Erforderlichkeit einer vorläufigen gerichtlichen Entscheidung (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. z.B. Beschlüsse vom 1. August 2005 - L 7 AS 2875/05 ER-B - FEVS 57, 72 und vom 17. August 2005 - L 7 SO 2117/05 ER-B - FEVS 57, 164 ).

    Maßgebend für die Beurteilung der Anordnungsvoraussetzungen sind regelmäßig die Verhältnisse im Zeitpunkt der gerichtlichen Eilentscheidung (vgl. Senatsbeschlüsse vom 1. August 2005 - L 7 AS 2875/05 ER-B - FEVS 57, 72, vom 17. August 2005 - L 7 SO 2117/05 ER-B - FEVS 57, 164 ).

    Dasselbe gilt für das Kraftfahrzeug, das - entgegen der Auffassung des SG - nicht nach § 12 Abs. 3 Nr. 2 SGB II als geschont anzusehen sein dürfte, weil die Grenze der Angemessenheit (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 1. August 2005 a.a.O.; Brühl in LPK-SGB 11, 2. Auflage, § 12 Rdnr. 36 m.w.N.) bei dem am 27. April 2006 erworbenen Mittelklassewagen bei Weitem überschritten erscheint.

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.02.2007 - L 7 AS 117/07
    Die Erfolgsaussicht des Hauptsacherechtsbehelfs (Anordnungsanspruch) und die Eilbedürftigkeit der erstrebten einstweiligen Regelung (Anordnungsgrund) sind glaubhaft zu machen (§ 86b Abs. 2 Satz 4 SGG i.V.m. § 920 Abs. 2 der Zivilprozessordnung ); dabei sind die insoweit zu stellenden Anforderungen umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (vgl. Bundesverfassungsgericht NJW 1997, 479; NJW 2003, 1236; NVwZ 2005, 927).

    Mithin erforderlich ist sowohl ein Anordnungsanspruch als auch ein Anordnungsgrund, die jedoch, gemessen an dem mit dem Antrag verfolgten Rechtsschutzziel (vgl. BVerfG NVwZ 2004, 95; NVwZ 2005, 927), in einer Wechselbeziehung zueinander stehen, sodass sich die Anforderungen je nach dem zu erwartendem Maß des Erfolgs in der Hauptsache, der Dringlichkeit der erstrebten vorläufigen Regelung oder der Schwere des drohenden Nachteils vermindern können (ständige Senatsrechtsprechung; vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 4. Januar 2007 - L 7 SO 6235/06 ER-B - und vom 29. Januar 2007 - L 7 SO 5672/06 ER-B - ).

  • LSG Baden-Württemberg, 17.08.2005 - L 7 SO 2117/05

    Einstweilige Anordnung - Güter- und Folgenabwägung - darlehensweise Bewilligung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.02.2007 - L 7 AS 117/07
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung verlangt grundsätzlich die - summarische - Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache sowie die Erforderlichkeit einer vorläufigen gerichtlichen Entscheidung (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. z.B. Beschlüsse vom 1. August 2005 - L 7 AS 2875/05 ER-B - FEVS 57, 72 und vom 17. August 2005 - L 7 SO 2117/05 ER-B - FEVS 57, 164 ).

    Maßgebend für die Beurteilung der Anordnungsvoraussetzungen sind regelmäßig die Verhältnisse im Zeitpunkt der gerichtlichen Eilentscheidung (vgl. Senatsbeschlüsse vom 1. August 2005 - L 7 AS 2875/05 ER-B - FEVS 57, 72, vom 17. August 2005 - L 7 SO 2117/05 ER-B - FEVS 57, 164 ).

  • BSG, 13.09.2006 - B 11a AL 13/06 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Verwertbarkeit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.02.2007 - L 7 AS 117/07
    Darauf hinzuweisen ist, dass eine "Darlehensvereinbarung" unter nahen Angehörigen - soll sie bei der Prüfung von Sozialleistungsansprüchen überhaupt Berücksichtigung finden können - im Vertrag als solchem und in seiner tatsächlichen Durchführung in allen wesentlichen Punkten einem Fremdvergleich standhalten, mithin dem unter fremden Dritten Üblichen entsprechen muss (vgl. Bundessozialgericht , Urteil vom 24. Mai 2005 - B 11a AL 7/05 R - ; BSG, Urteil vom 13. September 2006 - B 11a AL 13/06 R - ; beide unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs , z.B. BFH, Beschluss vom 25. Juni 2002 - X B 30/01 - ).

    Ein Scheingeschäft liegt vor, wenn die Parteien einverständlich nur den äußeren Schein eines Rechtsgeschäfts hervorrufen, die mit dem Geschäft verbundenen Rechtsfolgen aber nicht eintreten lassen wollen (vgl. BSG, Urteile vom 24. Mai und 13. September 2006 a.a.O.; ferner Bundesgerichtshof NJW 1980, 1572).

  • BSG, 24.05.2006 - B 11a AL 7/05 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Verwertbarkeit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.02.2007 - L 7 AS 117/07
    Darauf hinzuweisen ist, dass eine "Darlehensvereinbarung" unter nahen Angehörigen - soll sie bei der Prüfung von Sozialleistungsansprüchen überhaupt Berücksichtigung finden können - im Vertrag als solchem und in seiner tatsächlichen Durchführung in allen wesentlichen Punkten einem Fremdvergleich standhalten, mithin dem unter fremden Dritten Üblichen entsprechen muss (vgl. Bundessozialgericht , Urteil vom 24. Mai 2005 - B 11a AL 7/05 R - ; BSG, Urteil vom 13. September 2006 - B 11a AL 13/06 R - ; beide unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs , z.B. BFH, Beschluss vom 25. Juni 2002 - X B 30/01 - ).
  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.02.2007 - L 7 AS 117/07
    Mithin erforderlich ist sowohl ein Anordnungsanspruch als auch ein Anordnungsgrund, die jedoch, gemessen an dem mit dem Antrag verfolgten Rechtsschutzziel (vgl. BVerfG NVwZ 2004, 95; NVwZ 2005, 927), in einer Wechselbeziehung zueinander stehen, sodass sich die Anforderungen je nach dem zu erwartendem Maß des Erfolgs in der Hauptsache, der Dringlichkeit der erstrebten vorläufigen Regelung oder der Schwere des drohenden Nachteils vermindern können (ständige Senatsrechtsprechung; vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 4. Januar 2007 - L 7 SO 6235/06 ER-B - und vom 29. Januar 2007 - L 7 SO 5672/06 ER-B - ).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.02.2007 - L 7 AS 117/07
    Die Erfolgsaussicht des Hauptsacherechtsbehelfs (Anordnungsanspruch) und die Eilbedürftigkeit der erstrebten einstweiligen Regelung (Anordnungsgrund) sind glaubhaft zu machen (§ 86b Abs. 2 Satz 4 SGG i.V.m. § 920 Abs. 2 der Zivilprozessordnung ); dabei sind die insoweit zu stellenden Anforderungen umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (vgl. Bundesverfassungsgericht NJW 1997, 479; NJW 2003, 1236; NVwZ 2005, 927).
  • BAG, 23.04.1996 - 9 AZR 940/94

    Gehaltspfändung - Zusammenrechnungsbeschluß nach § 850 e Nr. 2 a ZPO

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.02.2007 - L 7 AS 117/07
    Die Erfolgsaussicht des Hauptsacherechtsbehelfs (Anordnungsanspruch) und die Eilbedürftigkeit der erstrebten einstweiligen Regelung (Anordnungsgrund) sind glaubhaft zu machen (§ 86b Abs. 2 Satz 4 SGG i.V.m. § 920 Abs. 2 der Zivilprozessordnung ); dabei sind die insoweit zu stellenden Anforderungen umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (vgl. Bundesverfassungsgericht NJW 1997, 479; NJW 2003, 1236; NVwZ 2005, 927).
  • BSG, 06.09.1993 - 6 RKa 25/91

    Vollziehungsanordnung - Gebührenfestsetzung - Kostenerstattungsanspruch

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.02.2007 - L 7 AS 117/07
    Die Kostenentscheidung beruht auf einer entsprechenden Anwendung des § 193 Abs. 1 SGG (vgl. BSG SozR 3-1500 § 193 Nr. 6).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.01.2007 - L 7 SO 5672/06

    Einstweiliger Rechtsschutz - Sozialhilfe für Ausländer - Hilfe zum

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.02.2007 - L 7 AS 117/07
    Mithin erforderlich ist sowohl ein Anordnungsanspruch als auch ein Anordnungsgrund, die jedoch, gemessen an dem mit dem Antrag verfolgten Rechtsschutzziel (vgl. BVerfG NVwZ 2004, 95; NVwZ 2005, 927), in einer Wechselbeziehung zueinander stehen, sodass sich die Anforderungen je nach dem zu erwartendem Maß des Erfolgs in der Hauptsache, der Dringlichkeit der erstrebten vorläufigen Regelung oder der Schwere des drohenden Nachteils vermindern können (ständige Senatsrechtsprechung; vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 4. Januar 2007 - L 7 SO 6235/06 ER-B - und vom 29. Januar 2007 - L 7 SO 5672/06 ER-B - ).
  • BGH, 24.01.1980 - III ZR 169/78
  • BFH, 25.06.2002 - X B 30/01

    Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen; Fahrten zwischen Wohnung und

  • LSG Baden-Württemberg, 21.03.2006 - L 7 AS 1128/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei längerer stationärer

  • LSG Baden-Württemberg, 11.01.2006 - L 7 SO 4891/05

    Vollziehungsfrist für eine einstweilige Anordnung

  • OVG Niedersachsen, 16.10.2003 - 12 ME 342/03

    Die Bedarfs- oder Einstandsgemeinschaft knüpft nicht an das Unterhaltsrecht an;

  • OVG Brandenburg, 17.09.2003 - 4 B 39/03
  • LSG Baden-Württemberg, 04.04.2008 - L 7 AS 5626/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - selbständige

    Seine Hilfebedürftigkeit hat der Antragsteller nicht glaubhaft gemacht (vgl. zur objektiven Feststellungs- und Beweislast Senatsbeschluss vom 16. Februar 2007 - L 7 AS 117/07 ER-B - Breithaupt 2007, 439; ferner schon Bundesverwaltungsgericht BVerwGE 67, 163, 171 f.), denn auf der Grundlage der zu den Akten gelangten Unterlagen kann nicht davon ausgegangen werden, dass sein Einkommen (§ 11 SGB II) aus der selbständigen Tätigkeit als Betreiber eines Imbiss-Standes zur Bedarfsdeckung nicht ausreicht.
  • SG Reutlingen, 24.01.2008 - S 2 AS 1647/07

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende, Leistungen für Unterkunft und

    Behauptete Schuldverpflichtungen sind nämlich - sofern sie bei der Prüfung von Sozialleistungsansprüchen überhaupt Berücksichtigung finden können (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.02.2007, Az.: L 7 AS 117/07 ER-B, NZS 2007, 604 [605]) - nur dann beachtlich, wenn der behauptete Vertrag und seine tatsächliche Durchführung in allen wesentlichen Punkten einem Fremdvergleich standhalten, also dem zwischen fremden Dritten Üblichen entsprechen (BSG, Urteil vom 24.05.2006, Az.: B 11a AL 7/05 R, BSGE 96, 238 [244, Rdnr. 27], m.w.N. aus der finanzgerichtlichen Rechtsprechung; BSG, Urteil vom 13.09.2006, B 11a AL 19/06 R, Juris, Rdnr. 16; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.10.2007, Az.: L 8 AL 666/05, Juris, Rdnr. 44; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.02.2007, Az.: L 7 AS 117/07 ER-B, NZS 2007, 604 [605]; OVG Bremen, Beschluss vom 14.09.2007, S 2 B 305/07, Juris, Rdnr. 16; VG Oldenburg, Gerichtsbescheid vom 24.04.2007, 13 A 1100/05, Juris, Rdnr. 39; zum Fremdvergleich bei "Mietverträgen" siehe das Urteil der Kammer vom 02.10.2007, Az.: S 2 AS 4900/06, Juris, Rdnr. 18 f.).

    Daran fehlt es unter anderem, wenn weder die Überlassung des Geldes noch die Rückzahlungsverpflichtung schriftlich niedergelegt (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.02.2007, Az.: L 7 AS 117/07 ER-B, NZS 2007, 604 [605]; ähnlich LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.10.2007, Az.: L 8 AL 666/05, Juris, Rdnr. 44; vgl. auch VG Oldenburg, Gerichtsbescheid vom 24.04.2007, 13 A 1100/05, Juris, Rdnr. 39, m.w.N.) und es an der üblichen Vereinbarung über Zinsen fehlt (OVG Bremen, Beschluss vom 14.09.2007, S 2 B 305/07, Juris, Rdnr. 17).

  • LSG Baden-Württemberg, 17.12.2007 - L 7 AS 5125/07

    Einstweiliger Rechtsschutz - Schriftform der Beschwerde - fehlende Unterschrift -

    Trotz ihm von seiner Mutter im Zeitraum von August bis Oktober 2007 angeblich geliehener Beträge von insgesamt 1.100,00 Euro (davon allein im Oktober insgesamt 400, 00 Euro) - in der eidesstattlichen Versicherung des Antragstellers vom 25. Oktober 2007 wird noch von "Anstandsgeschenken" gesprochen (vgl. zu Darlehensvereinbarungen unter nahen Angehörigen der von der Antragsgegnerin zitierte Senatsbeschluss vom 16. Februar 2007 - L 7 AS 117/07 ER-B - Breithaupt 2007, 439 = NZS 2007, 604; ferner BVerwGE 96, 152 m.w.N.) - hat der Antragsteller aber offenbar keinerlei Anstalten unternommen, seine behaupteten Mietschulden zurückzuführen, obwohl er zumindest im Monat Oktober 2007 für eine dreitägige Arbeit als Produktionshelfer in einem Zeitarbeitsunternehmen zusätzlich einen Arbeitsverdienst (netto 110, 76 Euro) hatte.

    Allerdings wird im Schreiben des W.Z. vom 6. Oktober 2007 davon gesprochen, dass er dem Antragsteller 350, 00 Euro "in bar ausgeliehen" habe (vgl. hierzu nochmals Senatsbeschluss vom 16. Februar 2007 a.a.O.); während er diesem im genannten Schreiben die angeblichen "Wohnungsmieten" für die Monate August bis Oktober 2007 bis 30. November 2007 "stundet", ist dort aber von einer verlangten Rückzahlung des vorgenannten Betrags überhaupt nicht die Rede.

  • LSG Baden-Württemberg, 23.07.2009 - L 7 AS 3135/07

    Rücknahme der Bewilligung von Arbeitslosengeld II - objektive Beweislast -

    Damit hält der "Darlehensvertrag", auch wenn Darlehenshingaben unter Verwandten oder engen Freunden möglicherweise nicht in jeder Hinsicht dem unter Fremden - insbesondere bei einem Kreditinstitut - Üblichen entsprechen müssen, den im Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende an die Ernstlichkeit einer derartigen Vereinbarung unter nahestehenden Personen zu stellenden strengen Anforderungen in keinerlei Hinsicht stand (vgl. hierzu auch Senatsbeschluss vom 16. Februar 2007 - L 7 AS 117/07 ER-B - Breithaupt 2007, 439; ferner BVerwG, Urteil vom 4. September 2008 - 5 C 30/07 - ).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.05.2011 - L 7 AS 2203/08
    Deshalb sind - auch zur klaren und eindeutigen Abgrenzung von einer verschleierten Schenkung oder einer verdeckten, auch freiwilligen Unterhaltsgewährung - an den Nachweis und die Ernstlichkeit eines derartigen Vertrags strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BSG SozR 4-4200 § 11 Nr. 30 (Rdnr. 21); BVerwGE 132, 10 (Rdnr. 24); ferner schon Senatsbeschluss vom 16. Februar 2007 - L 7 AS 117/07 ER-B - Breithaupt 2007, 439; Senatsurteil vom 23. Juli 2009 a.a.O.).
  • LSG Bayern, 24.04.2008 - L 11 AS 292/07

    Rücknahme der Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes;

    Dies ist zwischen den Beteiligten unstreitig, nachdem durch den Zeugen D. die Geldübergabe bestätigt worden ist und die Eltern dieses Geld laut Auskunft des Vaters der Klägerin zur Anschaffung eines behindertengerechten Fahrzeuges verwendet haben (im Gegensatz zu LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.02.2007 - L 7 AS 117/07 ER-B -, wobei das LSG davon ausging, dass sowohl das Geld als auch das Kfz noch der Klägerin gehörte).
  • LSG Baden-Württemberg, 05.06.2012 - L 7 SO 181/12
    Für das vorliegende Verfahren geht der Senat zwar davon aus, dass der Antragsteller in der Zeit ab 4. April 2012 hilfebedürftig im Sinne des § 19 Abs. 1 und 2 SGB XII i.V.m. §§ 27 ff., 41 ff. SGB XII war, nämlich dass das am 28. Juni 2011 zwischen dem Antragsteller und seiner Mutter getätigte Rechtsgeschäft bezüglich des am 22. September 2010 zu einem Kaufpreis von 5.990,00 Euro (Kilometerleistung seinerzeit 255.000 km) erworbenen Kraftfahrzeugs der Marke Mercedes-Benz "Sprinter 313 CDI" mit dem amtlichen Kennzeichen F (Erstzulassung 14. Juli 2003), welches von jenem in der handschriftlichen Erklärung vom 28. Juni 2011 selbst als "Schenkung" bezeichnet worden ist (vgl. auch sein Schreiben vom 22. Januar 2012 sowie die Schreiben seiner Mutter vom 24. November 2011 und 16. Januar 2012), ernstlich gemeint war und zu einem Eigentumsübergang geführt hat, sich also nicht lediglich als Scheingeschäft (§ 117 des Bürgerlichen Gesetzbuchs; vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 16. Februar 2007 - L 7 AS 117/07 ER-B - Breithaupt 2007, 439 unter Hinweis auf Bundessozialgericht (BSG) BSGE 96, 238 = SozR 4-4220 § 6 Nr. 4; BSG, Urteil vom 13. September 2006 - B 11a AL 13/06 B - (juris); ferner BSGE 106, 185 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 30) dargestellt hat; immerhin ist das Fahrzeug noch am 28. Juni 2011 auf Ch. H. zugelassen worden.
  • SG Lüneburg, 18.12.2008 - S 28 AS 676/08
    Zwischen fremden Parteien eines Darlehensvertrages ist eine schriftliche Fixierung not-wendig und auch die Einigung über den Zeitpunkt der Rückzahlungspflicht sowie die Frage der Verzinsung (vgl. Urteil des Bayerischen Landessozialgerichtes vom 23. April 2008 - L 16 AS 178/07 - Beschluss des Landessozialgerichtes Baden-Württemberg vom 16. Februar 2007 - L 7 AS 117/07 ER-B -).
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